Beleuchten / Beschildern

Maßnahme 4 - Beschilderung 

Die neu zu schaffenden als auch die schon vorhandenen Radroutenabschnitte der Fahr(G)Rad 8 müssen mit einer einheitlichen Kennzeichnung versehen werden. Dabei wird zwischen wegweisender und verkehrsregelnder Beschilderung unterschieden. Die wegweisende Beschilderung soll das vorhandene Wegweisungsnetz ergänzen mit einem Blick auf das Alltags- als auch das Freizeit- und touristische Netz. Es gilt somit alle Netze entsprechend anschaulich zu beschildern.

Ebenso ist die verkehrsregelnde Beschilderung notwendig mit der die straßenverkehrsrechtliche Widmung des Radweges vorgenommen und die Radverkehrsführung geordnet wird. Hierzu zählen zum Beispiel die Neuaufstellung von Straßenschildern an den entstehenden Einmündungsbereichen und die mögliche Ausschilderung als Fahrradstraße.

Maßnahme 6 - Beleuchtung

Gegenstand dieser Maßnahme ist die Beleuchtung des Radweges. Die Trasse ist in weiten Teilen völlig unerschlossen, weshalb die erstmalige Herstellung von Beleuchtungseinrichtungen eine Grundvoraussetzung für die Nutzung von Fahr(G)Rad 8 darstellt. Dabei werden folgende Anforderungen an die Beleuchtung gestellt:

  • Gleichmäßige Ausleuchtung des Radweges in seiner gesamten Breite und über die komplette Länge
  • Besondere Ausleuchtung der Aufenthaltsbereiche
  • Klimafreundliche Ausgestaltung
  • Insektenfreundlichkeit

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, werden ausschließlich LED-Beleuchtungskörpern eingesetzt, da deren Gesamtbilanz (Produktion, Lebensdauer und Energieverbrauch) im Vergleich zu konventioneller Leuchtmittel klimaverträglicher ist. Für die Beleuchtung wird ausschließlich regenerativ erzeugter Strom verwendet.

Zur Ausleuchtung der drei Infoinseln sind jeweils fünf energieeffiziente LED-Pollerleuchten geplant, die die Nutzbarkeit dieser Bereiche auch bei Dämmerung oder Dunkelheit ermöglichen.

 

 

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